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ZKS-News

Coronavirus: Auswirkungen auf den Sportbetrieb

Stand per 12. Dezember 2020: Unter den vom Bundesrat am 11. Dezember 2020 erlassenen Corona-Regeln ist die Sportausübung sowohl im Freien als auch in öffentlich zugänglichen Einrichtungen für Einzelpersonen sowie Gruppen bis zu 5 Personen und unter den nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen weiterhin möglich.

Die Rahmenbedingungen für den Sport ändern sich derzeit ständig und werden sich auch weiter verändern. Insbesondere die Sportverbände und Sportvereine haben schon mehrfach bewiesen, dass Sie flexibel mit der Situation umgehen können und kreativ sind, was die Umsetzung im Trainingsbetrieb betrifft.

So einschränkend die Vorgaben des BAG und der Kantone auch sind, möchten wir euch, geschätzte Verantwortliche der Sportvereine, dazu ermutigen, den Trainingsbetrieb, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen aufrechtzuerhalten. Dadurch leistet ihr einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit der betroffenen Personen in dieser schwierigen Zeit. Falls die Sportinfrastrukturen aufgrund der Schliessungen nicht mehr zur Verfügung stehen sollten, empfehlen wir euch die Trainings nach draussen zu verlegen. Darüber hinaus möchten wir euch animieren auch die Ausübung des Breitensports bei den Erwachsenen bis 19:00 Uhr innerhalb der Sportinfrastrukturen zu ermöglichen und zu fördern.

Wir danken euch allen herzlich für euer grosses Engagement, auch in Corona-Zeiten, zu Gunsten des Vereinssports!

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Was es zu beachten gilt:

  • Verboten bleibt die Ausübung von Sportarten mit Körperkontakt.
  • Bei der Sportausübung sind die Schutzkonzepte der Verbände und Vereine einzuhalten.
  • Die Grösse von Gruppen ist auf 5 Personen ab 16 Jahren beschränkt. 
  • Unbeschränkt und in grösseren Gruppen erlaubt sind Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag. Hier sind die Schutzkonzepte der Verbände und Vereine zu beachten.  
  • Spezielle Regeln gelten für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die einem nationalen Kader eines nationalen Sportverbandes angehören und die Gruppen bis zu 5 Personen oder beständigen Wettkampfteams angehören. Spezielle Regeln gelten auch für Sportlerinnen und Sportler von Teams, die einer Liga mit professionellem Spielbetrieb angehören.

 

Die Regeln zum Maskentragen im Sport und zu den Abständen stehen in Art. 6e Abs. 1 lit. b der Covid-19-Verordnung und lauten folgt:

  • Innenräume: Masken und Abstand; Verzicht auf das Tragen von Masken, wenn grosse Räume und zusätzliche Abstandvorschriften und Kapazitätsbeschränkungen
  • Im Freien: Maske oder Abstand

 

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