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Sportpolitik
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JA zur Geldspielvorlage

An die Urne für den Sport und die Gemeinnützigkeit – Volksabstimmung vom 11. März 2012

Am 11. März 2012 findet eine der wichtigsten Volksabstimmungen für den Sport statt. Der ZKS fordert Sie und alle Sportlerinnen und Sportler dazu auf, an die Urne zu gehen. Stimmen Sie am 11. März 2012 JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»). Mit der Annahme der Vorlage kommen die Gewinne der Lotteriegesellschaften Swisslos Interkantonale Landeslotterie und der Société de la Loterie de la Suisse Romande weiterhin direkt der Schweizer Bevölkerung zugute.

Tatkräftig hatte der Sport 2008 dazu beigetragen, dass die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» zustande kam. Die Stossrichtung der Initiative wurde vom Bundesrat gutgeheissen. Nach seiner Auffassung hätte sie den gesetzgeberischen Handlungsspielraum jedoch eingeschränkt, ohne die Abgrenzungsprobleme zwischen den Spielbanken-Spielen und den Lotterien beziehungsweise Wetten zu lösen. Auch die Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen sah die Landesregierung als nicht gelöst an. Sie stellte deshalb der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber.

Dieser Gegenentwurf mit dem Titel «Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke» stellt sicher, dass das bewährte System im Lotterie- und Sportwettenbereich beibehalten wird. Damit können die Benefiziare der Swisslos-Gewinne, insbesondere der Sport, weiterhin mit Unterstützungsleistungen im bisherigen Rahmen rechnen. Jahr für Jahr erhalten so rund 16 000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Breitensport sowie der nationale Sport Beiträge von insgesamt mehr als 540 Mio. Franken als Unterstützung.

Der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Detail

Neuer Artikel 106 Bundesverfassung (BV)

  • Der neue Verfassungsartikel garantiert, dass der Reingewinn aus den Lotterien und Wetten von den Kantonen weiterhin für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport verwendet wird. Er garantiert im Weiteren, dass die Abgaben der Casinos wie bisher in die AHV fliessen.
  • Mit der neuen Lotteriedefinition wird eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen sowie eine klare Unterscheidung zwischen Lotterien, Wetten und Spielbankenspielen verankert.
  • Die neuen Bestimmungen verlangen von Bund und Kantonen, dass sie gemeinsam den mit dem Geldspiel verbundenen Gefahren (Spielsucht, Geldwäscherei und Kriminalität) Rechnung tragen müssen. Eine entsprechende Verpflichtung fehlt im bisherigen Verfassungstext.
Fast alle National- und ausnahmslos alle Ständeräte haben dieser neuen Regelung in der Verfassung zugestimmt. Sie wird auch von den Kantonen unterstützt. Trotz des grossen politischen Zuspruchs der allermeisten Stellen sind wir am 11. März 2012 auf Ihre Stimmabgabe angewiesen, um ein Zeichen zu setzen.

Wir bitten Sie, für die Gemeinnützigkeit und für den Breitensport einzustehen! Stimmen Sie am  11. März gemeinsam mit uns JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke und fordern Sie Ihre Mitglieder dazu auf.

Weitere Informationen und Hilfsmittel zur Volksabstimmung finden Sie auf der Website des Initiativ-Komitees www.ja-zur-gemeinnützigkeit.ch.

Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich

Das sportpolitische Konzept des Kantons Zürich, in dem die Grundlinien der kantonalen Sportpolitik festgelegt sind, wurde am 5. April 2006 vom Regierungsrat festgesetzt. Darin ist festgehalten: Mit der kantonalen Sportförderung als öffentlicher Aufgabe soll die sportliche Betätigung möglichst vieler Menschen im Kanton gefördert und der Anteil der sportlich aktiven Bevölkerung in allen Alterskategorien und Bevölkerungsgruppen erhöht werden.

Der Schwerpunkt des kantonalen Sportförderungsengagements liegt dabei im aktiv betriebenen Jugend- und Breitensport. Angestrebt werden insbesondere positive Beiträge im Rahmen der Gesundheitsförderung, der Persönlichkeitsentwicklung, der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Freizeit- und Lebensgestaltung, der sozialen Integration, des gesellschaftlichen Zusammenhalt und des wirtschaftlichen Vorteils.

Die kantonale Sportförderung besteht hauptsächlich in der Schaffung guter Rahmenbedingungen und in der Erbringung finanzieller Zuwendungen für den Sport. Die kantonale Sportförderung wird aus allgemeinen Staatsmitteln sowie aus dem kantonalen Sportfonds finanziert und versteht sich subsidiär zu den Bestrebungen der Sportverbände und -vereine.

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Volksinitiative „für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ eingereicht

Das Initiativkomitee hat der Bundeskanzlei am 10. September 2009 193'368 Unterschriften überreicht.
Dieses Ergebnis kam zustande, weil die Initiative von Vertretern aus allen politischen Kreisen sowie den Bereichen Sport, Kultur und Soziales in allen Schweizer Sprachregionen getragen wurde. Mit dieser Initiative will das Komitee sicherstellen, dass die Geldspielpolitik in der Schweiz auf klaren Grundsätzen aufbaut und dem Gemeinwohl dient.

Der ZKS hat sich mit seinen Sportverbänden und Sportvereinen für die Unterschriftensammlung eingesetzt und damit einen wertvollen Beitrag geleistet. Für dieses Engagement dankt der ZKS seinen Sportlerinnen und Sportlern bestens!
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Aktuell
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Heute noch nichts vor? Sportanlässe!
Teilnehmen oder besuchen: in unserer Sportagenda finden Sie Sportanlässe im Kanton Zürich.
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