![]() Sportpolitik
Am 11. März 2012 findet eine der wichtigsten Volksabstimmungen für den
Sport statt. Der ZKS fordert Sie und alle Sportlerinnen und Sportler
dazu auf, an die Urne zu gehen. Stimmen Sie am 11. März 2012 JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
(Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des
Gemeinwohls»). Mit der Annahme der Vorlage kommen die Gewinne der
Lotteriegesellschaften Swisslos Interkantonale Landeslotterie und der
Société de la Loterie de la Suisse Romande weiterhin direkt der
Schweizer Bevölkerung zugute.
Tatkräftig hatte der Sport 2008 dazu beigetragen, dass die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» zustande kam. Die Stossrichtung der Initiative wurde vom Bundesrat gutgeheissen. Nach seiner Auffassung hätte sie den gesetzgeberischen Handlungsspielraum jedoch eingeschränkt, ohne die Abgrenzungsprobleme zwischen den Spielbanken-Spielen und den Lotterien beziehungsweise Wetten zu lösen. Auch die Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen sah die Landesregierung als nicht gelöst an. Sie stellte deshalb der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Dieser Gegenentwurf mit dem Titel «Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke» stellt sicher, dass das bewährte System im Lotterie- und Sportwettenbereich beibehalten wird. Damit können die Benefiziare der Swisslos-Gewinne, insbesondere der Sport, weiterhin mit Unterstützungsleistungen im bisherigen Rahmen rechnen. Jahr für Jahr erhalten so rund 16 000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Breitensport sowie der nationale Sport Beiträge von insgesamt mehr als 540 Mio. Franken als Unterstützung. Der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke im DetailNeuer Artikel 106 Bundesverfassung (BV)
Wir bitten Sie, für die Gemeinnützigkeit und für den Breitensport einzustehen! Stimmen Sie am 11. März gemeinsam mit uns JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke und fordern Sie Ihre Mitglieder dazu auf. Weitere Informationen und Hilfsmittel zur Volksabstimmung finden Sie auf der Website des Initiativ-Komitees www.ja-zur-gemeinnützigkeit.ch. Sportpolitisches Konzept des Kantons ZürichDas
sportpolitische Konzept des Kantons Zürich, in dem die Grundlinien der
kantonalen Sportpolitik festgelegt sind, wurde am 5. April 2006 vom
Regierungsrat festgesetzt. Darin ist festgehalten: Mit der kantonalen
Sportförderung als öffentlicher Aufgabe soll die sportliche Betätigung
möglichst vieler Menschen im Kanton gefördert und der Anteil der
sportlich aktiven Bevölkerung in allen Alterskategorien und
Bevölkerungsgruppen erhöht werden. |
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Volksinitiative „für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ eingereichtDas Initiativkomitee hat der Bundeskanzlei am 10. September 2009 193'368 Unterschriften überreicht. |
