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Grundlagen

Keine Mehrwertsteuer für Swisslosgelder

Swisslosgelder sind Subventionen und lösen keine Mehrwertsteuerpflicht aus. Reine Bekanntmachung von Swisslos (z.B. Blachen) gilt nicht als Werbeleistung, sondern als Subvention. Bei einem bereits mehrwertsteuerpflichtigen Verein muss jedoch eine Vorsteuerkürzung vorgenommen werden.

Bei weiteren Mehrwertsteuerfragen steht Ihnen Martin Schurter gerne zur Verfügung.

Sportvereine haften für Verfehlungen von Mitgliedern

Grundsätzlich funktioniert der organisierte Sport in der Schweiz gut und Betrug im sportlichen Umfeld kommt erfreulicherweise nur selten vor. Allerdings birgt auch der Sport, wie jeder andere gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereich, die Gefahr von Missbrauch, vor dem sich Sportverbände und ihre Vereine schützen sollten.

Mit dem Ratgeber «Transparenz im organisierten Sport» von Swiss Olympic soll das das grundlegende Wissen insbesondere zur Vereinshaftung vermittelt werden. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, wie Transparenz im organisierten Sport erhöht und das Risiko von strafrechtlichen Konsequenzen minimiert werden kann.

Kindersitze: Neue Kleinbus-Sicherheitsvorschriften gelten auch für Sportvereine

Sportvereine, die ihre jungen Vereinsmitglieder mit ihren eigenen Kleinbussen
transportieren, müssen künftig dafür besorgt sein, dass Kinder und Jugendliche
noch besser geschützt werden.

Der Bundesrat hat auf Antrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA fünf Verordnungen geändert. Ein Teil dieser Änderungen (Verkehrsregeln-Verordnung) betrifft auch Sportvereine. So müssen ab 1. August 2012 Kleinbusse ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten wie Personenwagen. Das bedeutet, dass entweder – wie in Personenwagen – geprüfte Kindersitze verwendet werden oder dass der Bus eigentliche Kindersitze aufweist. Die neue Vorschrift gilt für Kinder unter 150 cm und unter 12 Jahren. Gleiche Vorschriften gelten für Taxis und Privattransporte bereits ab 1. April 2010.
Swiss Olympic und der ZKS machen die Sportverbände und –vereine darauf aufmerksam, dass die neuen Vorschriften in der sportlichen Alltagspraxis und beim Kauf oder bei der Miete von Kleinbussen zu berücksichtigen sind. Weder der Bundesrat noch das ASTRA sind offensichtlich gewillt, Ausnahmen zu bewilligen. Weitere Informationen und den Original-Verordnungstext finden Sie auf der Webseite des UVEK.

Vereinsrecht - Mitgliederhaftung

Seit Juni 2005 gilt der geänderte Artikel 75a ZGB, der die Festlegung der Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern regelt.

Neues Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich vom Juni 2008

Seit dem 1. Juli 2008 ist im Kanton Zürich ein neues Gesundheitsgesetz in Kraft. Dieses regelt die Abgabe von Alkohol und Tabak, ebenso die Werbung dafür. Für Sportverbände und -Vereine haben wir ein Merkblatt zusammengestellt mit den wichtigsten Punkten zur Beachtung.
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Aktuell
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Heute noch nichts vor? Sportanlässe!
Teilnehmen oder besuchen: in unserer Sportagenda finden Sie Sportanlässe im Kanton Zürich.
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