Keine Mehrwertsteuer für Swisslosgelder
Swisslosgelder sind Subventionen und lösen keine Mehrwertsteuerpflicht aus. Reine Bekanntmachung von Swisslos (z.B. Blachen) gilt nicht als Werbeleistung, sondern als Subvention. Bei einem bereits mehrwertsteuerpflichtigen Verein muss jedoch eine Vorsteuerkürzung vorgenommen werden.
Bei weiteren Mehrwertsteuerfragen steht Ihnen
Martin Schurter gerne zur Verfügung.
Sportvereine haften für Verfehlungen von Mitgliedern
Grundsätzlich funktioniert der organisierte Sport in der Schweiz gut und Betrug im sportlichen Umfeld kommt erfreulicherweise nur selten vor. Allerdings birgt auch der Sport, wie jeder andere gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereich, die Gefahr von Missbrauch, vor dem sich Sportverbände und ihre Vereine schützen sollten.
Mit dem Ratgeber «Transparenz im organisierten Sport» von Swiss
Olympic soll das das grundlegende Wissen insbesondere zur
Vereinshaftung vermittelt werden. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, wie
Transparenz im organisierten Sport erhöht und das Risiko von
strafrechtlichen Konsequenzen minimiert werden kann.
Kindersitze: Neue Kleinbus-Sicherheitsvorschriften gelten auch für Sportvereine
Sportvereine, die ihre jungen Vereinsmitglieder mit ihren eigenen Kleinbussen
transportieren, müssen künftig dafür besorgt sein, dass Kinder und Jugendliche
noch besser geschützt werden.
Der Bundesrat hat auf
Antrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA fünf Verordnungen geändert.
Ein Teil dieser Änderungen (Verkehrsregeln-Verordnung) betrifft auch
Sportvereine. So müssen ab 1. August 2012 Kleinbusse ein gleichwertiges
Schutzniveau gewährleisten wie Personenwagen. Das bedeutet, dass
entweder – wie in Personenwagen – geprüfte Kindersitze verwendet werden
oder dass der Bus eigentliche Kindersitze aufweist. Die neue Vorschrift
gilt für Kinder unter 150 cm und unter 12 Jahren. Gleiche Vorschriften
gelten für Taxis und Privattransporte bereits ab 1. April 2010.
Swiss
Olympic und der ZKS machen die Sportverbände und –vereine darauf
aufmerksam, dass die neuen Vorschriften in der sportlichen
Alltagspraxis und beim Kauf oder bei der Miete von Kleinbussen zu
berücksichtigen sind. Weder der Bundesrat noch das ASTRA sind
offensichtlich gewillt, Ausnahmen zu bewilligen. Weitere Informationen
und den Original-Verordnungstext finden Sie auf der Webseite des UVEK.
Vereinsrecht - Mitgliederhaftung
Seit Juni 2005 gilt der geänderte Artikel 75a ZGB, der die Festlegung der Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern regelt.
Neues Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich vom Juni 2008
Seit dem 1. Juli 2008 ist im Kanton Zürich ein neues Gesundheitsgesetz
in Kraft. Dieses regelt die Abgabe von Alkohol und Tabak, ebenso die
Werbung dafür. Für Sportverbände und -Vereine haben wir ein Merkblatt
zusammengestellt mit den wichtigsten Punkten zur Beachtung.